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   BGH, 06.07.1976 - 1 StR 311/76   

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https://dejure.org/1976,6593
BGH, 06.07.1976 - 1 StR 311/76 (https://dejure.org/1976,6593)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1976 - 1 StR 311/76 (https://dejure.org/1976,6593)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1976 - 1 StR 311/76 (https://dejure.org/1976,6593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung einer durch Alkoholgenuß herbeigeführte Bewußtseinsstörung als Krankheit - Verwirklichung des Tatbestandes der Aussetzung durch das Zurücklassen einer Person, die infolge ihrer Trunkenheit nicht in der Lage gewesen sei, sich gegen die ihr von der Witterung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74

    Obhutspflicht - Beistandspflicht - Garantenpflicht - Garantenstellung - Pflichten

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - 1 StR 311/76
    Das Landgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß auch eine durch Alkoholgenuß herbeigeführte Bewußtseinsstörung den in § 221 StGB verwendeten Begriff der "Krankheit" erfüllt (RGSt 5, 393; BGHSt 26, 35, 36; BayObLG NJW 1953, 556; OLG Hamm VRS 19, 431; KG JR 1973, 72).
  • BGH, 27.03.1953 - 1 StR 689/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - 1 StR 311/76
    Von einer Aussetzung (§ 221 Abs. 1 1. Alternative) kann aber nur die Rede sein, wenn der Zustand der Hilflosigkeit in eine konkrete Gefährdung übergeleitet wird; zur Aussetzung gehört also das Verbringen des hilflosen Opfers in eine Lage, in der es unter den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen nach objektiver Wahrscheinlichkeit (Lange in LK StGB 9. Aufl. § 221 Rdn. 5) nur ein rettender Zufall vor Tod oder schwerem Gesundheitsschaden bewahren kann (RGSt 7, 111; 31, 165, 167; 54, 273; RG JW 1938, 2334; BGHSt 4, 113, 115; BGH, Urteil vom 13. April 1976 - 1 StR 13/76).
  • BGH, 13.04.1976 - 1 StR 13/76

    Einordnung einer durch Alkoholgenuss herbeigeführten Bewusstseinsstörung in den

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - 1 StR 311/76
    Von einer Aussetzung (§ 221 Abs. 1 1. Alternative) kann aber nur die Rede sein, wenn der Zustand der Hilflosigkeit in eine konkrete Gefährdung übergeleitet wird; zur Aussetzung gehört also das Verbringen des hilflosen Opfers in eine Lage, in der es unter den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen nach objektiver Wahrscheinlichkeit (Lange in LK StGB 9. Aufl. § 221 Rdn. 5) nur ein rettender Zufall vor Tod oder schwerem Gesundheitsschaden bewahren kann (RGSt 7, 111; 31, 165, 167; 54, 273; RG JW 1938, 2334; BGHSt 4, 113, 115; BGH, Urteil vom 13. April 1976 - 1 StR 13/76).
  • RG, 09.01.1882 - 3101/81

    Kann "starke Angetrunkenheit" als eine Krankheit aufgefaßt werden?

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - 1 StR 311/76
    Das Landgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß auch eine durch Alkoholgenuß herbeigeführte Bewußtseinsstörung den in § 221 StGB verwendeten Begriff der "Krankheit" erfüllt (RGSt 5, 393; BGHSt 26, 35, 36; BayObLG NJW 1953, 556; OLG Hamm VRS 19, 431; KG JR 1973, 72).
  • RG, 23.10.1882 - 2103/82

    Aussetzen eines hilflosen Menschen (Kindes) durch Niederlegen auf die offene

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - 1 StR 311/76
    Von einer Aussetzung (§ 221 Abs. 1 1. Alternative) kann aber nur die Rede sein, wenn der Zustand der Hilflosigkeit in eine konkrete Gefährdung übergeleitet wird; zur Aussetzung gehört also das Verbringen des hilflosen Opfers in eine Lage, in der es unter den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen nach objektiver Wahrscheinlichkeit (Lange in LK StGB 9. Aufl. § 221 Rdn. 5) nur ein rettender Zufall vor Tod oder schwerem Gesundheitsschaden bewahren kann (RGSt 7, 111; 31, 165, 167; 54, 273; RG JW 1938, 2334; BGHSt 4, 113, 115; BGH, Urteil vom 13. April 1976 - 1 StR 13/76).
  • RG, 12.03.1920 - IV 874/19

    1. Kann eine Gebärende als eine wegen Krankheit hilflose Person im Sinn des § 221

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - 1 StR 311/76
    Von einer Aussetzung (§ 221 Abs. 1 1. Alternative) kann aber nur die Rede sein, wenn der Zustand der Hilflosigkeit in eine konkrete Gefährdung übergeleitet wird; zur Aussetzung gehört also das Verbringen des hilflosen Opfers in eine Lage, in der es unter den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen nach objektiver Wahrscheinlichkeit (Lange in LK StGB 9. Aufl. § 221 Rdn. 5) nur ein rettender Zufall vor Tod oder schwerem Gesundheitsschaden bewahren kann (RGSt 7, 111; 31, 165, 167; 54, 273; RG JW 1938, 2334; BGHSt 4, 113, 115; BGH, Urteil vom 13. April 1976 - 1 StR 13/76).
  • RG, 20.05.1898 - 1718/98

    Zum Begriffe der Aussetzung in § 221 St.G.B.'s Welche Bedeutung kommt hierbei dem

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - 1 StR 311/76
    Von einer Aussetzung (§ 221 Abs. 1 1. Alternative) kann aber nur die Rede sein, wenn der Zustand der Hilflosigkeit in eine konkrete Gefährdung übergeleitet wird; zur Aussetzung gehört also das Verbringen des hilflosen Opfers in eine Lage, in der es unter den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen nach objektiver Wahrscheinlichkeit (Lange in LK StGB 9. Aufl. § 221 Rdn. 5) nur ein rettender Zufall vor Tod oder schwerem Gesundheitsschaden bewahren kann (RGSt 7, 111; 31, 165, 167; 54, 273; RG JW 1938, 2334; BGHSt 4, 113, 115; BGH, Urteil vom 13. April 1976 - 1 StR 13/76).
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